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Allgemeines deutsches Volks-Conversations-Lexikon und Fremdwörterbuch
Bd. 1. A - Bzura. 1845
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http://www.bsb-muenchen-digital.de/~web/web1062/bsb10620409/images
Bd. 2. C - Dschilolo. 1846
http://books.google.com/books?id=YyRCAAAAcAAJ
http://www.bsb-muenchen-digital.de/~web/web1040/bsb10401735/images
Bd. 3. Dschingis-Khan - Fyzabad. 1846
http://books.google.com/books?id=fCRCAAAAcAAJ
http://www.bsb-muenchen-digital.de/~web/web1040/bsb10401736/images
Bd. 4. G - Hessem. 1847
http://books.google.com/books?id=mCRCAAAAcAAJ
http://www.bsb-muenchen-digital.de/~web/web1040/bsb10401737/images
Bd. 5. Hessen-Cassel - Lehnswesen. 1847
http://books.google.com/books?id=5yRCAAAAcAAJ
http://www.bsb-muenchen-digital.de/~web/web1040/bsb10401738/images
Bd. 6. Lehrfreiheit - Nystadt. 1848
http://books.google.com/books?id=ACVCAAAAcAAJ
http://www.bsb-muenchen-digital.de/~web/web1040/bsb10401739/images
Bd. 7. O - Schlaf. 1849
http://books.google.com/books?id=HSVCAAAAcAAJ
http://www.bsb-muenchen-digital.de/~web/web1040/bsb10401740/images
Bd. 8. Schlafsucht - Zwolle. 1849
http://books.google.com/books?id=MCVCAAAAcAAJ
http://www.bsb-muenchen-digital.de/~web/web1040/bsb10401741/images
"Seitdem sich der bedeutungsvolle Unterschied zwischen der besitzenden und der blos arbeitenden Klasse, zwischen einer eigentlichen, staatsbürgerlich berechtigten Bürgerschaft und einer im öffentlichen Leben ein für alle Mal als der Theilnahme an Dingen des Gemeinwesens für unfähig erklärten, ihrem trübseligen Stumpfsinn gänzlich überlassenen Masse, in der europäischen Welt herausgestellt hat, und namentlich in dem Hauptlande der modernen Civilisation, in Frankreich, Bestrebungen hervorrief, die eine nothwendige Milderung der Leiden des niedern Volks, ja eine Emancipation desselben, in Bezug auf das ihm widerrechtlich vorenthaltene Staatsbürgerthum bezweckten, sind auch in unserm Vaterlande Schriften volksfreundlichen Inhalts erschienen, ohne jedoch im Allgemeinen jene gewichtige Unterscheidung und die maaßlose Ungerechtigkeit derselben in genügender Klarheit darzulegen. Unter den vielen Irrthümern, an denen selbst noch die intelligentere Welt siecht, thut sich vor Allem der Aberglaube zerstörend auf, daß der Habelose auch rechtlos, der nicht mit Grund und Boden oder einem Zinsencapital Ausgestattete im Staat auch weder mit Einsicht in die öffentlichen Verhältnisse, noch mit einem Recht, sie mit zu ordnen, über sie mit zu berathen, ausgerüstet sein dürfe. Und doch finden wir in gleichem Maaße die Anlage zu allem Großen und Guten, wie bei den Reicheren und den officiell Berechtigten, so auch bei den in trostloser Abhängigkeit ihr wüstes Dasein ohne Freude und ohne wahre innere Zufriedenheit hinbringenden Armen. Die Natur ward Allen gerecht und hat es nicht an der Ausstattung fehlen lassen, weil es nur bedrückte Menschen waren, die Kinder zeugten; aber der Staat und die Welt haben über das Talent, das im Staube aufging, den Stab gebrochen, und gestatten nur dem die Bahn, welches von den irdischen Mitteln, die der Zufall gab, unterstützt und empfohlen ward. Diese Kränkung wird von den Gekränkten, wenn schon bitter empfunden, doch nicht zum Bewußtsein gebracht, nicht in ihrer ganzen Größe erkannt; ist doch das Bestehende durch gesetzliche Normen aller Art, durch die gangbare Meinung der bei weitem Meisten wie durch unübersteigliche Pallisaden eingehegt und umfriedet; spricht doch der junge Freiheitssinn selbst, dem wir in Deutschland unsere Bewunderung und Hochachtung zollen, sprechen doch die großen Kammern Süddeutschlands sich nur stets für Wahrheit und Recht als für ein Eigenthum der Bürger des Landes — aber nicht als ein Gemeingut, als eine Sache des Volkes überhaupt, beflissen genug aus. Die Prärogativen des Adels, wer wollte in unserer Zeit sie nicht tadeln, wer nicht für eine Gleichstellung desselben mit den übrigen Ständen schreiben und sprechen? Die Legitimität, oder was dasselbe sagt, die Erblichkeit der Führung des Landesregiments, wer könnte sie wohl noch vertheidigen und dennoch macht der zufällige Besitz legitim, d. h. berechtigt, in der Repräsentation des Landes aufzutreten, und schließt an sich durch's Gesetz aus. Man tadelt den Grundsatz an der Vorderseite und hält ihn an den Ecken und Winkeln gegen alle Regeln der Baukunst fest, blos weil er hier der Selbstsucht bejahend, wie dort verneinend, fröhnt. Der Arme trägt so sein Joch, ohne bessere Zustände zu kennen, ohne nur zu glauben, daß es für ihn besser werden könne; er frohnt bewußtlos, erlegt seine schwer erarbeiteten Abgaben, zeugt Kinder, die wieder, wie der Vater, zur Intelligenz, zur höhern geistigen Arbeit, zum Lebensgenuß niemals gelangen werden, und endet lebenssatt sein Dasein, das ihm ein verjährtes Unrecht in der Form des Rechts aufbürdete. In den höhern Ständen flackert, wenigstens in Deutschland, nur sparsam eine Begeisterung für die untern Stände des Volkes auf; im Allgemeinen hat man auf den Stufen des Wohlstandes den materiellen Schaden wohl bedacht, den ein seiner Vernunftrechte bewußtes und ihrer Geltendmachung fähiges Volk den bestehenden Institutionen zufügen würde; es ist daher am Volke, an seinen niedern Klassen selbst, sich seine gegenwärtige Lage zum Bewußtsein zu bringen, selbst zu erkennen, selbst dem Erkannten gemäß zu handeln. Diese Volksaufklärung eben ist es, der wir in nachfolgendem Werke ein passendes, zeitgemäßes Mittel bieten mögten, die wir, so weit unser Volksconversationslexikon bis jetzt gegangen, gefördert, der wir das Wort geredet zu haben glauben. Es liegt uns nicht an dem Vortheil, und wir kennen die reichhaltigen Listen der Rücksichten ähnlicher Institute nicht, sondern es kommt uns nur auf die höchstmögliche Verallgemeinung derjenigen Kenntnisse und Ansichten an, die eine endliche Ausgleichung des großen Unrechts der formell rechtlichen Bedrückung der niedern Volksklassen dadurch vermitteln mögen, daß sie selbst es einsehen und ihm abzuhelfen lernen. Unser Zweck ist erfüllt, wenn in dem lebenden Geschlecht des Volkes der Gedanke der Freiheit hin und wieder aufgehen und ein mattes Herz erfüllen würde. Die anerkennenden Recensionen, die wir bereits im „Hamburgischen unparteiischen Correspondenten" (Nr. 272, vom 28. November d. J.), so wie im „Itzehoer Wochenblatt" (Nr. 45, vom 6. November d. J.) gefunden, ferner die ehrende und fast nicht erwartete Aufnahme des Publikums scheinen unser Vorhaben entschieden zu rechtfertigen, und fordern uns zu einer erhöhten Thätigkeit, zu immer größerem Eifer auf. Die wenigen sinnentstellenden Druckfehler, von denen, beiläufig gesagt, andere Werke ähnlicher Art wimmeln, haben bei der Eile, die durch eine fortwährende Verstärkung der Abonnentenzahl nöthig wurde, vom Corrector zu Anfange leider nicht vermieden werden können, werden jedoch von uns noch unter den nachfolgenden Corrigendis aufgeführt werden.
Die Herausgeber.
http://books.google.com/books?id=Xz5CAAAAcAAJ&pg=PP7